Anerkennungen von Psychologieberufen

Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) am 1. April 2013 prüft die Psychologieberufekommission (PsyKo) ausländische Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG.

Sie finden detaillierte Informationen zum Prozess, zu den Kosten und zu den benötigten Dokumenten in den Antragsformularen unten auf dieser Seite.

Zuständige Instanz und Verfahren

Anerkennungsinstanz:
Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG ist die Psychologieberufekommission (PsyKo) zuständig.

Anerkennungsverfahren:
Das Verfahren für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Weiterbildungstiteln aus Staaten der EU oder der EFTA richtet sich nach der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der EU, 2005/36/EG sowie nach den Standards des Psychologieberufegesetzes (PsyG). Gesuche aus Drittstaaten werden nach denselben Verfahren und, soweit möglich, in denselben Fristen bearbeitet.

Ausländischer Hochschulabschluss Psychologie

  • Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Hochschulabschlusses in Psychologie (Master of Science in Psychologie oder gleichwertig) müssen diesen anerkennen lassen, um im Geschäftsverkehr die geschützte Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ verwenden zu dürfen.
  • Die akademischen Titel fallen nicht unter die Bestimmungen des PsyG, ebenso wenig wie der Bachelor in Psychologie. Die PsyKo stellt deshalb keine Anerkennungsempfehlungen oder sonstige Bestätigungen für Bachelorabschlüsse in Psychologie oder akademische Titel aus.
  • Ein anerkannter Hochschulabschluss in Psychologie (Master of Science oder gleichwertig) ist Voraussetzung für die Zulassung in einen akkreditierten Weiterbildungsgang in den Fachgebieten Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, Neuropsychologie, Gesundheitspsychologie sowie Klinische Psychologie.

Ausländische Weiterbildungstitel

  • Die Anerkennung eines Weiterbildungstitels ist nur möglich, wenn ein anerkennungsfähiger Hochschulabschluss in Psychologie vorliegt.

  • Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Weiterbildungstitels in Psychotherapie müssen diesen als gleichwertig anerkennen lassen, um die entsprechende geschützte Bezeichnung "eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin" verwenden zu dürfen.
  • Das PsyG macht im Bereich der psychologischen Psychotherapie keinen Unterschied zwischen Erwachsenen- und Kinder-/Jugendpsychotherapie.

Abschlüsse aus der Ukraine

Berufsausübung und Bewilligung

Das PsyG beinhaltet keine Bestimmungen bezüglich der unselbständigen Berufstätigkeit in den Psychologieberufen. Sämtliche Bestimmungen rund um die Berufstätigkeit sowie die Bewilligungen liegen in der Kompetenz der Kantone.

Die privatwirtschaftliche Berufstätigkeit als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin in eigener fachlicher Verantwortung ist bewilligungspflichtig. Zentrale Voraussetzung der Bewilligung ist ein durch die PsyKo anerkannter Weiterbildungstitel in Psychotherapie. Für die Bewilligungserteilung zuständig ist der Kanton, auf dessen Gebiet der Beruf ausgeübt werden soll.

Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende

Personen aus der EU/EFTA mit einem ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie, die in ihrem Ursprungsland beruflich niedergelassen bleiben, in der Schweiz aber in eigener fachlicher Verantwortung während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr Dienstleistungen erbringen wollen, müssen obligatorisch das Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende einleiten.

Für das Meldeverfahren zuständig ist das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation), bitte klicken Sie dazu unter «Links» auf «Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA». Falls nicht bereits eine formelle Anerkennung durch die Psychologieberufekommission (PsyKo) vorliegt, werden die im Zuge des Meldeverfahrens eingereichten Unterlagen der PsyKo zur Nachprüfung der beruflichen Qualifikationen zugeleitet.

Der Prüfprozess sowie die Kosten unterscheiden sich beim Meldeverfahren nicht wesentlich vom Anerkennungsverfahren. Die Gültigkeitsdauer einer Anerkennung ist weder zeitlich noch örtlich beschränkt, die Meldung als Dienstleistende oder Dienstleistender muss jedes Jahr, in dem eine Dienstleistung erbracht werden soll, erneuert werden. 

Zahlen & Fakten

Statistiken Anerkennungen Psychologieberufe

Seit 1. April 2013 ist die Psychologieberufekommission (PsyKo) verantwortlich für die Anerkennungen ausländischer Abschlüsse der Psychologieberufe. Bis zum 31. Dezember 2017 hat die PsyKo 1836 Abschlüsse aus insgesamt 54 verschiedenen Ländern anerkannt.

Weiterführende Themen

Psychologieberuferegister PsyReg

Mit dem Psychologieberuferegister (PsyReg) wird auch für die Psychologieberufe ein Berufsregister geschaffen. Das PsyReg ist seit dem 1. August 2017 für die Öffentlichkeit zugänglich und wird für mehr Transparenz und Qualität im Bereich der Psychologieberufe sorgen.

Psychologieberufekommission (PsyKo)

Die Psychologieberufe-
kommission berät Bundesrat und Departement zum Psychologieberufegesetz und entscheidet über die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel in den nach PsyG geregelten Fachbereichen.

Konformitätsbescheinigungen für Psychologieberufe

Für inländische Hochschulabschlüsse in Psychologie sowie Weiterbildungstitel in Psychotherapie nach Psychologieberufegesetz PsyG stellt das BAG EU-Richtlinienkonformitäts
bescheinigungen aus.

FAQ zum Psychologieberufegesetz

Die «FAQ» zum PsyG geben Antworten auf häufige Fragen, welche dem BAG von Weiterbildungsorganisationen, Weiterzubildenden, Verbänden und weiteren Interessierten zum PsyG gestellt werden.

Akkreditierung von Weiterbildungsgängen der Psychologieberufe

Die Akkreditierung von Weiterbildungsgängen im Bereich der Psychologieberufe gilt gemäss Psychologieberufegesetz als Voraussetzung für die Erteilung des eidg. Weiterbildungstitels.

Nachhaltige und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung

Eine nachhaltig finanzierte und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung sind Schwerpunkte in der Gesundheit2030 Strategie. Auf internationaler Ebene sind in diesem Zusammenhang für die Schweiz zwei Themen besonders relevant: die internationale Migration des Gesundheitspersonals und die Förderung der Patientensicherheit.

Letzte Änderung 24.01.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Psychologieberufekommission
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 464 38 18
E-Mail

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